Das neue Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bietet im Bereich der beruflichen Bildung erhebliche Chancen für die Beschäftigten und den Betriebsrat. Die Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in diesem Bereich sind erheblich erweitert worden. Neben den Änderungen der § 96-98 BetrVG zum Themenbereich Berufliche Bildung bschäftigt sich die Autorin mit einem umfassenden Weiterbildungsprozess und liefert Ideen für die nun gesetzlich begründete Bildungsbedarfsermittlung.
Berufliche Bildung und Personalplanung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 11 ; 641-644
01.01.2001
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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