Im zum 01.05.2004 novelliertem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) umfasst der § 84 Abs. 2 das betriebliche Eingliederungsmanagement. Nicht nur mit schwerbehinderten, sondern mit allen Mitarbeitern, deren jährliche Arbeitsunfähigkeit mehr als 42 Tage beträgt, soll ein individueller Hilfeplan zur Arbeitsplatzssicherung erstellt werden. Die Teilnahme ist für den Mitarbeiter freiwillig und für den Arbeitgeber gibt es keine direkte Verpflichtung; allerdings könnte das Verfahren Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung werden. Dem Betriebsrat kommt als Schnittstelle beim Eingliederungsmanagement eine zentrale Rolle zu.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 5 ; 284-288
01.01.2005
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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