In Fortsetzung von I0545852 behandelt der Beitrag nun das Thema Schenkung. Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung, die per Handschenkung oder per Vertragsschenkung erfolgen kann und bestimmte Rechtsfolgen wie z.B. bei der Haftung mit einschließt. Besondere Formen der Schenkung sind die Schenkung unter Auflagen und die gemischte Schenkung. Der Beitrag wird fortgesetzt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch
Schuldrecht - Besonderer Teil: Schenkung
Deine Bahn ; 33 , 6 ; 380-382
01.01.2005
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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