Ein Riemengetriebe (7) mit einem Antriebsrad (8), einem Abtriebsrad (10) und einem Spannrad (11), ist durch mindestens zwei Riemen (12a, 12b) gekennzeichnet, die das Antriebsrad (8), das Abtriebsrad (10) und mit jeweils einem Trum das Spannrad (11) jeweils teilweise umschlingen, wobei ein erster Riemen (12a) das Spannrad (11) mit dem dazugehörigen, sich von dem Antriebsrad (8) zu dem Abtriebsrad (10) erstreckenden Trum in einer der Umfangsrichtungen und ein zweiter Riemen (12b) mit dem dazugehörigen, sich von dem Antriebsrad (8) zu dem Abtriebsrad (10) erstreckenden Trum das Spannrad (11) in der anderen Umfangsrichtung umschlingt. Durch ein solches Riemengetriebe (7) wird ein relativ großer Umschlingungswinkel für das Antriebsrad (8) und das Abtriebsrad (10) und dementsprechend eine relativ große Übertragungsleistung erreicht. Zudem kann dadurch eine von der Drehrichtung unabhängige Selbstspannung der Riemen (12a, 12b) infolge der Wirkung des jeweils anderen Riemens (12a, 12b) erreicht werden. Auch ermöglicht diese Führung der Riemen (12a, 12b), auf eine zusätzliche Lagerung des Spannrads (11) zu verzichten.
RIEMENGETRIEBE UND LENKSYSTEM
2017-08-24
Patent
Electronic Resource
German
Treibriemen und Riemengetriebe
Automotive engineering | 1974
|RIEMENGETRIEBE - Abnehmbare Antriebsriemen
Online Contents | 2003
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