Seit 1994 ist die gesetzliche Regelung in Kraft, die den Zugang zum Schienennetz der DB für Dritte erlaubt. Die gesetzlichen Regelungen besagen den Zugang für jene, die eine vom EBA (Eisenbahnbundesamt) zugelassene und bei einem EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) eingestellte Lokomotive besitzen. Im Gegenzug müssen auch NE-Bahnen (Nichtbundeseigene Eisenbahnen) ihre Strecken öffnen. Mit steigender Tendenz erbringen Eisenbahnunternehmen im Auftrag der DB oder für andere Auftraggeber Transportleistungen, bespannen Züge und Lokomotiven. Pendelverkehr zwischen zwei Werken oder die Beförderung von Ganzzügen auf langen Distanzen mit großen Lastzügen sind die Einnahmequellen der NE-Bahnen, wie z.B. der Müllzug zwischen Hildesheim und Krefeld, der Kerosinzug zwischen Lingen und München Flughafen oder der Containershuttle Bremerhafen/Hamburg - München. Der Text zeigt eine Tabelle auf mit den neuen Carrier-Unternehmen. Mit einem Anhang über "Werksverkehr quer durch Deutschland" von Malte Werning.
Bunte Güterbahn
Bahn extra ; 11 , 1 ; 42-45
2000-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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