Am 01.08.2002 trat durch den Einsatz des VDV und seiner Mitglieder die Ausbildungsverordnung für das Berufsprofil der Fachkraft im Fahrbetrieb (FIF) in Kraft. Die dreijährige Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) umfasst die für den ÖPNV optimale Schnittmenge aus den Berufsbildern des gewerblich-technisch orientierten Berufkraftfahrers (Bkf) sowie des kaufmännisch-dienstleistungsorientierten Kaufmanns für Verkehrsservice (KfV) und ist vom Eisenbahner im Betriebsdienst abgegrenzt. Die künftigen Nachwuchskräfte zeichnen sich vor allem durch ihre flexible Einsatzfähigkeit aus. Gefordert wird eine Absenkung des Mindestalters zum Führen eines Omnibusses und im Geltungsbereich der Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) auf 18 Jahre.
"Fachkraft im Fahrbetrieb": Der Ausbildungsberuf für den ÖPNV-Betrieb
VDV-Jahresbericht 2002/03 ; 64-66
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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