Das Abwerben fremder Arbeitnehmer durch branchenverwandte Unternehmen beinhaltet, dass der Abwerbende vorrangig die Gewinnung neuer Fachkräfte beabsichtigt und der abgeworbene Arbeitnehmer durch den Arbeitsplatzwechsel seine finanzielle Lage und berufliches Fortkommen verbessern will. Es beinhaltet aber auch, dass der frühere Arbeitgeber Gefahr läuft, seine besten Mitarbeiter zu verlieren. In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist es anerkannt, dass das Abwerben fremder Arbeitnehmer grundsätzlich zulässig sein muss. Nach § 1 UWG sind jedoch Abwerbungen wettbewerbswidrig, wenn sie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs vorgenommen werden und dabei gegen die guten Sitten verstoßen (Verleitung zum Vertragsbruch, Schädigungsabsicht, Headhunting bzw. Eindringen in die fremde Betriebssphäre, Abwerbung durch eigene Arbeitnehmer). Der an den Praktiker gerichteter Beitrag gibt einen Überblick über die entwickelten Grundsätze einer zulässigen bzw. unzulässigen Abwerbung von Arbeitnehmern. Insbesondere zeigt er auf, wie ein Unternehmer, dem die Abwerbung wertvoller Arbeitskräfte droht, sich rechtlich dagegen wehren kann.
Schranken der Abwerbung von Arbeitnehmern
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 23 ; 1003-1006
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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