In Fortsetzung von I0444536 wird nun geschildert, was ein Arbeitnehmer auf Grund der sozialrechtlichen Vorschriften des SGB III bei Arbeitsplatzverlust zu beachten hat und wie ihn der Betriebsrat unterstützen kann. Nach § 37 b SGB III ist eine unverzügliche, persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend erforderlich; eingeschränkte Möglichkeiten zur Freistellung von der Arbeit für diesen Zweck und zur Stellensuche finden sich in § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III bzw. § 629 BGB. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds hat sich zum 31.12.2003 geändert und bei der möglichen Verhängung einer Sperrzeit wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss nun der Arbeitnehmer nachzuweisen, dass ein wichtiger Grund vorlag.
Der Betriebsrat und die Umwälzungen im Soizalstaat: Vorschläge, Zusammenhänge, Folgen, Chancen
2. Teil: Was tun bei Arbeitsplatzverlust? Kow-how ist eine Menge wert
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 5 ; 284-288
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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