Die Aufgabe des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) besteht darin, die Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers zu sichern. Die Finanzierung dieses Insolvenzschutzes erfolgte von 1975 bis 2005 im sog. Rentenwertumlageverfahren, bei dem die Beiträge nur der Deckung des jeweiligen jährlichen Bedarfs dienten. Seit 2006 gilt ein neues Finanzierungsverfahren, mit dem eine vollständige Kapitaldeckung erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang müssen auch die in der Vergangenheit aufgelaufenen gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften nachfinanziert werden, wofür ein Zeitraum von fünfzehn Jahren vorgesehen ist.
Das neue Finanzierungsverfahren des PSVaG
Der Betrieb ; 60 , 11 ; 630-633
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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