Primär geht es bei der Sicherheit in Eisenbahntunneln um die Vermeidung von Ereignissen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes bestehen z.B. in der Verwendung von nicht brennbaren Materialien sowie darin, dass Beleuchtungs-, Kommunikations- und elektrische Einrichtungen im Brandfall für mindestens 90 Minuten funktionsfähig bleiben müssen. Die Sicherheitsmaßnahmen in Eisenbahntunneln sind in der Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) "Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz beim Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln" von 1997 festgelegt, ergänzt durch die TSI "Safety in Railway Tunnels" (SRT) von 2008. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Sicherheitsmaßnahmen sowie über das Sicherheits- und Rettungskonzept von Eisenbahntunneln in Deutschland. Betrachtet werden auch die baulichen Einrichtungen wie z.B. Notausgänge, Rettungsschächte, Tunnelsicherheitsbeleuchtung (TSB) usw. Außerdem wird kurz auf den Meldeweg für den Ereignisfall (organisatorische Maßnahmen) sowie die Pflichten des Anlagenbetreibers eingegangen.
Sicherheit in Eisenbahntunneln
Gefahrenabwehr bei der DB AG
Deine Bahn ; 38 , 4 ; 6-11
2010-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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