Beschäftigte, die im Gleisbereich arbeiten oder bei denen die Möglichkeit besteht, unbeabsichtigt in den Gleisbereich zu gelangen, müssen vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb geschützt werden. Dieser Schutz kann besonders wirksam durch das Sperren von Gleisen der freien Strecke bzw. von Bahnhofsgleisen erreicht werden. Die Maßnahme ist unabhängig davon, wie groß die Gruppe der betroffenen Beschäftigten ist; im Beitrag werden Arbeitsstellen thematisiert, auf denen bis zu drei Mitarbeiter tätig sind. Schwerpunktmäßig wird über notwendige Voraussetzungen und über die Durchführung der Sicherungsmaßnahme "Sperren von Gleisen" berichtet. Unterschieden wird grundsätzlich in das "Sperren aus Unfallverhütungs(UV)-Gründen" und das "Sperren aus übrigen, insbesondere technischen Gründen", wobei in einem "gesperrten Gleis" Sperrfahrten verkehren können, in einem aus Uv-Gründen gesperrten dagegen nicht. Wann ein Gleis aus einem der beiden Gründe gesperrt werden darf, wer berechtigt ist, eine Sperrung - insbesondere aus Uv-Gründen - anzuordnen und wie der entsprechende Betra-Antrag aussieht, das wird u. a. im Text ausführlich erläutert.
Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich
Sperren von Gleisen aus Uv-Gründen aus Sicht desjenigen, der die Gleissperrung beantragt
BahnPraxi ; 10-11 ; 6-12
2011-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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