2003 wurde ein gesetzesvertretendes Dekret der italienischen Bahn erlassen, das festlegt, dass Rangierdienste vom jeweiligen Streckenbetreiber durchgeführt werden sollen und dass auch internationale Eisenbahnunternehmen diese Dienste in Anspruch nehmen können. Durch die Verlagerung der Zuständigkeit für den Rangiervorgang auf den Streckenbetreiber war es nötig, verschiedene Bestimmungen zu aktualisieren. 2008 wurde durch die technische Direktion der italienischen Eisenbahn eine Anordnung erlassen, die zum Beispiel bestimmte Sicherheitssysteme vorschreibt und Verantwortungsbereiche festlegt. Spezielle Rangierpläne sollen einen reibungslosen Ablauf sicherstellen. 2013 wurde in einer Aktualisierung festgelegt, dass die entsprechenden Dokumente in Zukunft 24 Monate aufbewahrt werden müssen.


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    Title :

    Organizzazione del "processo manovra". Negli impianti della Rete Ferroviaria Nazionale ove i "servizi di manovra" sono prestati da RFI e/o svolti in "autoproduzione" da parte delle Imprese Ferroviarie. Procedure di dettaglio in applicazione dell'art. 3


    Subtitle :

    della Disposizione di RFI n. 7/2008" emanate con nota prot. RFI-DPR/A0011/P/2012/0007590 vom 23.11.2012


    Additional title:

    Die Organisation des Rangierprozesses. In den Einrichtungen des italienischen Eisenbahnnetzes, in denen der Rangierdienst von der italienischen Bahn und/oder von den Eisenbahnunternehmen selbst durchgeführt wird. Detaillierte Abläufe in Anwendung ...



    Published in:

    Publication date :

    2013-01-01


    Size :

    17 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    Italian




    Manovra elettrica in traversa (M.E.T.)

    Collegio Ingegneri Ferroviari Italiani Via G. Giolitti 48 I - 00185 Roma | IuD Bahn | 2004


    Imprese ferroviarie

    Patelli, Stefano | IuD Bahn | 2007