Geht der Arbeitnehmer einer Nebenbeschäftigung während ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit nach, kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein. Durch Nebenbeschäftigung wird das ärztliche Attest entkräftet. Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer, weshalb er krankheitsbedingt gefehlt hat und trotzdem der Nebenbeschäftigung nachgehen konnte.


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    Title :

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraum


    Subtitle :

    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.8.1993 - 2 AZR 154/93


    Published in:

    Betrieb ; 46 , 50 ; 2534-2536


    Publication date :

    1993-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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