Die Vorschriften für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern in Räumen wurden in einigen wichtigen Punkten geändert. Informiert wird über die Änderung betreffend der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) 110, und zwar die Nummer 6.7 "Explosionsgefährdete Bereiche". Speziell wird ausgegangen auf Lagerräume Zone 2, elektrische Anlagen und Maschineneinsatz.


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    Title :

    Lagerung brennbarer Flüssigkeiten


    Subtitle :

    Neue TRbF 110



    Published in:

    Hebezeuge und Fördermittel ; 35 , 11 ; 500-501


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German