Durch die genetische Analyse wird vollständige Aufklärung der Strukturen und Funktionen menschlichen Erbmaterials ermöglicht. Es können Kenntnisse über Veranlagungen ermittelt werden, um die Eignung des Bewerbers oder eines bereits Beschäftigten für einen bestimmten Arbeitsplatz festzustellen. Darlegungen ob sich Betroffene genetischer Durchleuchtung stellen müssen und zu den Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Befragung nach genetischer Veranlagung betreffen den Persönlichkeitsschutz des Stellenbewerbers bzw. Arbeitnehmers und betriebliche Interessen des Arbeitgebers. Es besteht keine Verpflichtung Auskunft über genetische Veranlagung zu geben. Fortschritt in der Forschung und Entwicklung ergibt das Bedürfnis nach gesetzlicher Regelung.
Die genetische Analyse an Stellenbewerbern und Arbeitnehmern
Arbeitsrecht im Betrieb ; 19 , 1 ; 19-24
1998-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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