Im März dieses Jahres wurde die Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten TRbF 40 'Tankstellen' vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als Neufassung der TRbF 40 von 1996 veröffentlicht. Sie ersetzt nicht nur die bisherige TRbF 40, die nur für Kraftstoffe der Gefahrklassen AI, AII oder B galt, sondern löst auch die bisherige TRbF 212, die alle Anforderungen an Anlagenteile von Tankstellen zur Lagerung und Abgabe brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse AIII regelte. Ebenso wurde die TRbF 40 ergänzt durch alle Anforderungen, die in den bisherigen TRbF der Reihe 100 und 200 für Tankstellen genannt waren. In der TRbF 40 von 1996 wurde erstmalig der neue Aufbau einer Technischen Tegel angwandt, der dann bei der der TRbF 20 und 30 weiterentwickelt und bei der Neufassung der TRbF 40 fortgeschrieben wurde. Dieser Aufbau orientiert sich am Wunsch des BMA, wonach alle Technischen Regeln analog zum Anhang II der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten (VbF) aufgebaut sein sollen.
Neufassung der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten TRbF 40 "Tankstellen"
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 43 , 7/8 ; 19-24
2002
6 Seiten, 1 Tabelle, 27 Quellen
Article (Journal)
German