Hochfürstlich-Speierische Land-Zoll-Tax-Ordnung
Nach welcher die fürstliche Zollbereuthere, Zöllere und Zoll-Visitatoren sowohl, als auch die Kauf- und Fuhrleuthe, und sonsten jedermänniglich bis auf anderweitig gnädigste Verordnung wegen der Verzollung sich zu richten, und auf das genaueste zu achten haben
1795
Miscellaneous
Electronic Resource
German
DataCite | 1770
|Hochfürstlich-Schwarzenbergischer Addreß- und Landwirthschafts-Kalender : auf das Jahr
TIBKAT | 1785(1784) nachgewiesen