Gastrointestinale Erkrankungen sind in der Arbeitsmedizin eine unterrepräsentierte Erkrankungsgruppe. Explizit genannte gastrointestinale Erkrankungen erscheinen in der Liste der Berufskrankheiten nicht. Bei den Meldungen von Berufskrankheiten nach § 9 Abs. 2 SGB VII besteht eine Diskrepanz zwischen der hohen Anzahl von Malignomen des Gastrointestinaltraktes und der geringen Anzahl anderer in der Allgemeinbevölkerung häufiger vorkommender Erkrankungen wie Gastritis oder ulzeröser Erkrankungen des Gastrointestinalsystems. Der § 9 Abs. 2 SGB VII spielt bei der Anerkennung von Berufskrankheiten im Bereich des Gastrointestinaltraktes praktisch keine Rolle. Durch eine verbesserte Nomenklatur und Vereinheitlichung von Begriffen, die gastrointestinale Beschwerden und Diagnosen betreffen, könnte eine tragfähige Grundlage für weitere Analysen und Studien geschaffen werden. Die Aufmerksamkeit gegenüber gastrointestinaler Beschwerden muss einen höheren Stellenwert erlangen.
Gastrointestinale Erkrankungen unter Berücksichtigung des § 9 SGB VII aus arbeitsmedizinischer Sicht
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie ; 50 , 8 ; 273-276
2000-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Schichtarbeit und gastrointestinale Erkrankungen
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|Gastrointestinale Erkrankungen - ihr Stellenwert in der Arbeitsmedizin
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