Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelungen zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften ist das im 3. Buch des HGB eingebettete Bilanzrichtlinien-Gesetz. Im Ergebnis der Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften der Mitgliedsstaaten der EG auf der Grundlage der 4., 7. und 8. EG-Richtlinie, die 1985 mit dem Bilanzrichtliniengesetz in nationales deutsches Recht umgesetzt wurde, erfolgte über die Aktiengesellschaften hinaus die Einbeziehung weiterer großer und mittelgroßer Kapitalgesellschaften (GmbH, KGaA) in die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses. Ausgehend von der Europäisierung des Kapitalmarktes sind auch Jahresabschlüsse dieser Kapitalgesellschaften zu prüfen und offen zu legen. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Bilanzrichtlinien-Gesetz ergeben sich insbesondere durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz und das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz. Diese Gesetze und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses werden im Beitrag geschildert.
Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses auf der Grundlage neuer gesetzlicher Regelungen, neuer Rechnungslegungsstandards und Prüfungsstandard
Betrieb und Wirtschaft ; 54 , 20 ; 853-856, 858-862
2000-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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