Im Zuge europäischer Harmonisierung und Standardisierung trat das ADR/RID (Straßen- und Schienengefahrguttransportvorschriften) zum 1.7.2001 in neu strukturierter Form in Kraft. Dabei wurde eine völlig neue Gliederung des ADR/RID vorgenommen, die 9 Teile enthält. Der Beitrag geht kurz auf die neue Struktur ein und beschreibt in einem weiteren Teil die Verantwortlichkeiten für verschiedene Personen, deren Tätigkeiten Gefahrguttransporte betreffen. Dabei unterscheidet die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) drei Personenkreise: der Unternehmer, eine vom Unternehmer beauftragte Person und sonstige verantwortliche Personen (dabei handelt es sich z.B. um die Fahrzeugführer und Personen, die Gefahrgüter be- und entladen). Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen müssen einen Schulungsnachweis für den Transport von Gefahrgütern erbringen.


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    Title :

    Neues zum Gefahrguttransport



    Published in:

    Tiefbau ; 113 , 5 ; 355-356


    Publication date :

    2001-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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