Zur Arbeitszeit hieß es bislang in den Arbeitsverträgen entweder "Die Arbeitszeit beträgt so und so viel Stunden" oder einfach "Die Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Regelung", und das war zumeist die tarifliche. Bei Führungskräften findet man nun zunehmend die Formulierung "Die Arbeitszeit richtet sich nach der Aufgabe". Das hängt zusammen mit einem neuen Führungs- und Arbeitsstil, der dem Einzelnen möglichst klare Aufgaben zuweist, für die er die Verantwortung trägt, und der damit eine stärkere Effektivität anstrebt. Der Arbeitnehmer soll nicht Arbeitszeit "absitzen", sondern Leistung erbringen, und zwar dann, wenn sie gebraucht wird; das ist die Botschaft. Damit verbunden ist eine Reihe von Rechtsfragen, die im Beitrag näher erläutert werden.
Die Arbeitszeit richtet sich nach der Aufgabe
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 16 ; 696-698
2001-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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