Die Existenz sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe stößt in der Praxis oft auf Unkenntnis. Wer sie herstellt, importiert, befördert oder lagert, sollte sich gut auskennen. Das Sprengstoffrecht unterscheidet Explosivstoffe und sonstige explosionsgefährliche Stoffe. Letztere werden unterschieden nach den Stoffgruppen A, B und C sowie den Lagergruppen I, II und III. Im Beitrag sind tabellarisch verschiedene Merkmale dieser Stoffgruppe aufgelistet. Der Hinweis "Explosionsgefährlich" ist bei einem Transport innerhalb Deutschlands in das Beförderungspapier einzutragen. Bei einer grenzüberschreitenden Beförderung ist das nach § 18 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nicht erforderlich.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Unbekannte Objekte



    Published in:

    Gefährliche Ladung ; 47 , 6 ; 14-15


    Publication date :

    2002-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Unbekannte Jesusworte

    Jeremias, Joachim | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1963


    Unbekannte Jesusworte

    Jeremias, Joachim | TIBKAT | 1980


    Unbekannte Basis. Estland

    Automotive engineering | 2000


    Unbekannte Schönheiten Frankreichs

    Bacquet, Charles | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1964


    Unbekannte Iserlohner Kreisbahn

    Löttgers, Rolf | SLUB | 2014