Auch im kollektiven Arbeitsrecht wird das Europarecht immer bedeutsamer. Entscheidungen des EuGH strahlen zunehmend in die nationalen Rechtsordnungen aus. Der Beitrag untersucht, inwieweit die bisherige Rechtsprechung des BAG zu Natur und Inhalt des Sozialplanabfindungsanspruchs angesichts der Rechtsprechung ed EuGH zu Art. 141 EG-Vertrag (ex Art. 119) europarechtlich gehalten werden kann. Dies auch vor dem Hintergrund der Richtlinien 2000/43/EG vom 29.06.2000 und 2000/78/EG vom 27.11.2001, die jeweils in ihrem Art. 3 Abs. 1 c den "europäischen" Entgeltbegriff aufnehmen.
Sozialplanabfindung als Entgelt i. S. des Europäischen Arbeitsrecht
Der Betrieb ; 55 , 38 ; 1994-1997
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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