Job-Sharing, d.h. Arbeitsplatzteilung, hat ambivalente Aspekte: Geht es um die Selbstbestimmung der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeiteinteilung oder um die juristische Begründung einer Vertretungspflicht verschiedener Arbeitnehmer für den Fall von Arbeitsverhinderungen, Nichtarbeit, Urlaub oder Betriebsratstätigkeit? Lassen sich Lösungen finden und vereinbaren, in denen das arbeitgeberische Interesse an einer gesicherten Personalabdeckung ebenso zum Ausdruck kommt wie die freie Selbstgestaltung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer? Nach einer Einführung wird ein Überblick über den derzeitigen gesetzlichen Rahmen und neue gesetzliche Initiativen gegeben. Bei klar in einer Betriebsvereinbarung geregelten Rahmenbedingungen bieten die Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) neue Möglichkeiten.
Beschäftigungssicherung durch Arbeitsplatzteilung
Geteiltes Leid - doppelte Freude?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 8 ; 507-510
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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