Der Spediteur sollte die neuen Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) seinen Geschäftspartnern zusenden und um eine schriftliche Bestätigung des Empfangs bitten. Dies ist die Konsequenz aus dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 19.12.2002 (AZ 6 U 222/01). Ansonsten ist nicht sicher, ob sich der Spediteur in jedem Fall auf die Haftungsbeschränkungen der ADSp berufen kann.


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    Title :

    ADSp-Vereinbarung sollte schriftlich bestätigt werden


    Subtitle :

    Neues Gerichtsurteil vom OLG Hamburg zu Geschäftsbedingungen


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