Ein Fixpunkt bei der Ermittlung, dem Nachweis der Mehrkosten und der Bauzeitverlängerung aus gestörten Bauabläufen, ist der Vertragsterminplan bzw. die konsequente Fortschreibung des Vertragsterminplanes um die vom Auftraggeber (AG) zu vertretenden Behinderungsfälle. Seitens der bauausführenden Unternehmen wird das Thema Vertragsterminplan jedoch meist stiefmütterlich behandelt. Um die bauausführenden Unternehmen für das Thema "Terminplanung" zu sensibilisieren, wird im Beitrag auf die Anforderungen an die Terminplanung und Terminplanfortschreibung zum Nachweis der Bauzeitverlängerungs- und Mehrkostenvergütungsansprüche des Auftragnehmers (AN) aus gestörtem Bauablauf eingegangen. In der Ausgabe 2/2003 des "EI" (Artikelbestell-Nr.: I0336979) wurde bereits auf die Anforderungen eingegangen, welche an Behinderungsanzeigen zu stellen sind. Darin werden die inhaltlichen und formalen Ansprüche an eine Behinderungsanzeige erläutert, sowie die in der Praxis am häufigsten angetroffenen inhaltlichen und formalen Mängel bei der Erstellung von Behinderungsanzeigen dargestellt und kommentiert.
Terminplanung als Nachweis von Bauzeitverlängerungs- und Mehrkosten-Vergütungsansprüchen
EI - Der Eisenbahningenieur ; 54 , 6 ; 24-28
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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