In der Praxis reicht es nicht aus, wenn sich der Arbeitgeber auf einen oder mehrere Kündigungsgründe berufen kann, die die Kündigung als sozial gerechtfertigt erscheinen lassen. Will der Arbeitgeber eine Kündigung richtig vorbereiten und so aussprechen, dass sie, wenn der Mitarbeiter klagt, vom Arbeitsgericht bestätigt wird oder dass wenigstens der Abfindungsvergleich für das Unternehmen tragbar ist, muss er nicht nur die Rechtsgrundsätze aus der umfangreichen Rechtsprechung, sondern auch hochbürokratische Spielregeln beachten, u.a. Anhörungs- und Dokumentationspflichten. Diese kann regelmäßig nicht eine Stelle im Betrieb, meist die Personalabteilung, alleine erfüllen. Vielmehr sind auch die betrieblichen Vorgesetzten in der Pflicht. Sie müssen hier mit der Personalabteilung zusammenarbeiten. Die Abmahnung oder Kündigung, die von der Personalabteilung ausgesprochen wird, kann immer nur so "gut" sein wie die vom Vorgesetzten gelieferte "Munition". Deshalb müssen auch die Vorgesetzten die im Beitrag dargestellten Spielregeln kennen.
Teure Fehler bei Kündigungen vermeiden
Arbeit und Arbeitsrecht ; 58 , 3 ; 12-19
2003-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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