Die Europäische Richtlinie 96/48/EG hat ihren Niederschlag im nationalen Recht in der Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung gefunden. Ausgehend von einem Überblick über die "Europäische Entwicklung im Eisenbahnbereich" mit dem Schwerpunkt "Interoperabilität" werden im Beitrag die Ausgangslage in der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der beiden Interoperabilitätsrichtlinien 96/48/EG (transeuropäisches Hochgeschwindigkeitsbahnsystem) und 2001/16/EG (konventionelles transeuropäisches Eisenbahnsystem) und die Notwendigkeit der Einrichtung von sogenannten "Benannnten Stellen" im Eisenbahnbereich beschrieben. Entwicklung, Konzeption und deren Gründe sowie das Resultat der Einrichtung und Notifizierung der "Benannten Stelle Interoperabilität" - EISENBAHN CERT (EBC) - in Deutschland werden erläutert. Außerdem werden die Aufbau- und Ablauforganisation von EBC sowie Struktur und Inhalt der TSI dargestellt.


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    EISENBAHN-CERT - die "Benannte Stelle Interoperabilität"


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    EISENBAHN-CERT - die "Benannte Stelle Interoperabilität"

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