Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde im März 1998 verabschiedet. Es verpflichtet die Unternehmensleitung zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems, das bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig aufzeigen soll. Systembildendes Element ist das Risiko, worunter im Sinne des KonTraG die Möglichkeit ungünstiger zukünftiger Entwicklungen verstanden wird. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema der Risikobewertung. In der Literatur wird die Quantifizierung eines Gesamtrisikos als Summe aller unternehmensweiten Risiken gefordert. Um dem zu entsprechen schlägt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) beispielsweise die Ermitllung eines Risikoerwartungswertes anhand der Monte-Carlo-Simulation vor. Diese Methode wird häufig in Verbindung mit dem Value at Risk gebracht. In der Literatur fehlt dazu noch eine nähere Beschreibung der Anwendung und Umsetzung. Daher wird im Beitrag das praktische Vorgehen einer Monte-Carlo-Simulation im Rahmen der Risikoaggregation ausführlich vorgestellt.
Risikoaggregation anhand der Monte-Carlo-Simulation
Controlling ; 15 , 10 ; 565-572
2003-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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