Bei Arbeiten im Gleisbereich erfolgt die Sicherung der Beschäftigten in mindestens 50 % der Fälle durch den Einsatz von Sicherungsposten (Sipo), die in der Regel über akustische Rottenwarnsignale warnen. Ein Sipo muss hören können und einer Vertäubung durch Lärm ist entsprechend vorzubeugen. Dabei geht vom üblichen Betrieb eines CO2-Tyfons eine gehörschädigende Lärmbelastung für den Sipo aus, die sich durch verschiedene Maßnahmen wie z.B. Einsatz von anderen Warngebern oder Verwendung einer Fernbedienung vermeiden läßt.
Schutzmaßnahmen für das Gehör von Sicherungsposten
Tiefbau ; 115 , 7 ; 417-419
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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