Die Aktiengesellschaft ist eine auf Dauer angelegte privatrechtliche Gesellschaft, die jeden zulässigen gesetzlichen Zweck verfolgen darf. Die Gründung kann durch sog. einfache oder qualifizierte Gründung erfolgen. Neben natürliche Personen können auch Gesellschaften als Gesellschafter einer AG fungieren. Im Beitrag wird der Rechtsbegriff AG und die Gesetzesregelungen zu Kapital, Gesellschaftsvermögen, Haftung, Organe, Geschäftsführung, Auflösung u.a. kurz erklärt.
Die Aktiengesellschaft (AG)
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 20 ; 865-866
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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