Die Konzernrichtlinie 408.01 - 09 Züge fahren und Rangieren ist verbindliches Regelwerk für alle EVU, welche die Infrastruktur der DB Netz AG vertraglich nutzen. Zusätzliche Regeln bei betrieblichen Sachverhalten, für die örtliche Besonderheiten eine Rolle spielen, werden in einer betrieblichen Unterlage Örtliche Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 - 09 für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und für das Zugpersonal getrennt bekannt gegeben. Wichtige Grundsätze für Aufsteller sowie Anwender und das Auftragsbuch werden beschrieben.
Die Örtlichen Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 - 09 "Züge fahren und Rangieren"
Ein Streifzug
Deine Bahn ; 32 , 9 ; 550-553
2004-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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