Für den sicheren Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, die in der neuen GUV-Regel "Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen" (GUV-R 122) festgelegt sind. Die GUV-R 122 wurde von der EUK unter Beteiligung der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen erarbeitet. Sie ergänzt die im Jahr 2000 europaweit festgelegte Norm DIN EN 50 239 "Bahnanwendungen; Funkfernsteuerung von Triebfahrzeugen für Güterbahnen". Zu den weiteren technischen und organisatorischen Maßnahmen, die anzustreben sind, gehören z.B. Einbau von elektrisch-ortsbedienten Weichen (EOW) und Gleissperren (EOGS), ebenso automatische Rangierkupplungen. Der Beitrag beschreibt den Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen nach GUV-Regel 122.


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    Title :

    Sicherer Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen


    Contributors:

    Published in:

    BahnPraxi ; 12 ; 142-144


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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