Soll einem im Ausland eingesetzten deutschen Arbeitnehmer gekündigt werden, so ist zunächst festzustellen, wer überhaut als Arbeitgeber dazu berechtigt ist. Weiterhin müssen etwaige Zustimmungserfordernisse, wie sie sich z. B. aus dem Mutterschutzgesetz ergeben, beachtet werden. Zudem ist eine Betriebsratsanhörung erforderlich, sofern der entsandte Arbeitnehmer weiterhin dem deutschen Betrieb angehört. Nach ähnlichen Kriterien richtet sich auch die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Entfällt ein Arbeitsplatz, so ist beim Vorliegen einer konzernweiten Beschäftigungsklausel an eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Unternehmen des Konzerns zu denken.
Kündigungsrechtliche Stellung im Ausland eingesetzter Arbeitnehmer
Der Betrieb ; 57 , 45 ; 2422-2426
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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KOFFERAUFBAU EINES NUTZFAHRZEUGS MIT EINGESETZTER TRANSPORTKÄLTEMASCHINE
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