In den letzten Jahren wurden drei EU-Richtlinien zur Verwirklichung von Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verabschiedet. Ziel der Richtlinie 2000/78/EG ist die Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur Bekämpfung von Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Die Richtlinie 2000/43/EG strebt die Bekämpfung rassistischer Diskriminierung sowie die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft an. Die 2002 verabschiedete Richtlinie 2002/73/EG schließlich novelliert die aus dem Jahr 1975 stammende Richtlinie 76/207/EWG zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Beruf. Im Beitrag werden die verschiedenen neuen Antidiskriminierungsrichtlinien mit Beispielen für besondere Regelungen und Praktiken beleuchtet.
Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien
Teil 1: Inhalt der Antidiskriminierungsrichtlinien
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 3 ; 142-147
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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