Die Bildung eines Europäischen Betriebsrates beruht auf der EU-Richtlinie 94/45/EG von 1994 und auf der Umsetzung in deutsches Recht durch das Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäisches Betriebsräte-Gesetz - EBR) von 1996. Auf dieser Basis wurde nach einem fast dreieinhalbjährigen Prozess am 21.04.2004 bei der Unternehmensgruppe der Deutschen Telekom die Vereinbarung über die Bildung eines Europäischen Betriebsrates unterzeichnet. Die Vorbereitung, der anfänglich schwierige Verhandlungsverlauf und die Inhalte der Vereinbarung werden beschrieben. Als nächster Schritt stünde bei der Telekom die Installation eines Weltbetriebsrates an.
Erfolgreiche Bildung eines Europäischen Betriebsrats am Beispiel der Unternehmensgruppe der Deutschen Telekom
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 6 ; 355-359
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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