Im so genannten Blockmodell der Altersteilzeit erhält der Arbeitnehmer sowohl in der Arbeits- als auch in der Freistellungsphase ein reduziertes Entgelt. Um die Auszahlung in der Freistellungsphase sicherzustellen, ist das Altersteilzeitgesetz im Zuge der Hartz-Gesetzgebung mit § 8a um eine Pflicht zur Insolvenzsicherung ergänzt worden. Die Regelung lässt Raum für verschiedene Maßnahmen. So kommen eine Verpfändung von Vermögenswerten, ein Treuhandmodell oder die Absicherung durch Bürgschaften in Betracht. Der Beitrag untersucht auch, welche Auswirkungen die Sicherungsmaßnahmen auf die Jahresabschlüsse der Unternehmen haben.
Altersteilzeitguthaben - Insolvenzsicherungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Bilanzstruktur nach HGB, IFRS und US-GAAP
Der Betrieb ; 57 , 39 ; 2057-2060
2004-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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