Nach der so genannten Opfertheorie des Bundesfinanzhofs kann der Restbuchwert eines Gebäudes, welches in der Absicht erworben wurde, es abzureißen, auf die Herstellungskosten des neuen Gebäudes übertragen werden. Diese Abbruchabsicht wird widerleglich vermutet, wenn der Abriss in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb erfolgt. Der Verfasser dieses Beitrags spricht sich hingegen dafür aus, die Opfertheorie nur dann anzuwenden, wenn eine Wiederverwertung der alten Baumaterialien erfolgt. Hierfür beruft er sich auf den gesetzlichen Begriff der Herstellungskosten sowie auf den Grundsatz der Einzelbewertung, wonach jedes Wirtschaftsgut für sich bewertet wird.
Herstellungskosten bei Gebäuden: Opfertheorie trotz Gebäudeabbruch?
Der Betrieb ; 57 , 38 ; 2007-2012
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Steuerrecht , Rechtsprechung , Kosten , Neubau , Gebäude
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