Das am 01.05.2004 in Kraft getretene "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" stellt einen Kurswechsel in der Behindertenpolitik in Richtung einer Deregulierung dar. U.a. schreibt diese Novellierung des SGB IX die Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf 5 % fest, verlagert Aufgaben auf die Integrationsämter der Länder und schränkt den Kündigungsschutz ein. Der Artikel informiert über die Verschlechterungen, aber auch die teilweisen Verbesserungen der neuen Regelungen.
Novellierung des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX)
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 8 ; 453-457
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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