Das deutsche Energierecht unterscheidet bei der Entflechtung des Netzbetriebes von den wettbewerblichen Tätigkeiten eines Energieversorgungsunternehmens (EVU) zwischen buchhalterischem, informationellem, operationellem und rechtlichem Unbundling. Das operationelle Unbundling stellt sehr strenge Anforderungen an das Leitungspersonal im Netzbereich. Ferner wird zwischen Personen, die mit wesentlichen Tätigkeiten des Netzbetriebes betraut sind, und Personen, die sonstige Tätigkeiten des Netzbetriebs ausüben, unterschieden.
Operationelles Unbundling: Auswirkungen auf den Netzbetrieb
Energiewirtschaftliche Tagesfragen ; 54 , 9 ; 606-610
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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