Ein nationaler Führerschein gilt EU-weit. Dies entschied der Europäische Gerichtshof und beendete somit einen langjährigen Rechtsstreit über die Fragen der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen auf der Grundlade der Richtlinien 91/439 EWG (Führerscheinrichtlinie). Somit darf ein EU-Mitgliedsstaat die Anerkennung eines in einem anderen EU-Land erworbenen Führerscheins nicht versagen, auch nicht, wenn der Besitzer seinen Wohnsitz nicht im ausstellenden Land hat. Ein komplizierter Rechtsfall war dem Urteil (Geschäftszeichen: C-476/01) vorangegangen, der im Beitrag geschildert wird.
Ein nationaler Führerschein gilt EU-weit
EU-Recht
Internationale Transport Zeitschrift ; 67 , 1-2 ; 28
2005-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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