In Fortsetzung von I0443543 behandelt der Beitrag weitere Aspekte des Kaufvertrages. Es gibt besondere Arten des Kaufs, von denen der Verbrauchsgüterkauf und der Kauf unter Eigentumsvorbehalt erläutert werden. Beim Verbrauchsgüterkauf kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer als Verkäufer eine bewegliche Sache und es gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen der §§ 474 Abs. 2 bis 479 BGB. Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt werden beim Verkauf einer beweglichen Sache zwei Verträge abgeschlossen, von denen der bedingte Übereignungsvertrag das Eigentumsverhältnis bis zur Zahlung des vollen Kaufpreises regelt. Fortsetzung in I0545852.
Das Bürgerliche Gesetzbuch
Schuldrecht - Besonderer Teil, Der Kaufvertrag - Teil 5
Deine Bahn ; 33 , 3 ; 187-191
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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