Zahlt der Arbeitgeber eine Betriebsrente, so muss er deren Höhe alle drei Jahre überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dabei ist zunächst auf die Teuerungsrate abzustellen, die für den Zeitraum von Dezember 2001 bis 2004 in den alten Bundesländern 4,5 % und in den neuen 3,8 % betrug. Sofern der Anstieg des Nettolohns, den vergleichbare Arbeitnehmergruppen im jeweiligen Betrieb beziehen, geringer ausfällt, muss jedoch nur in dieser Höhe angepasst werden. Ergänzend geht der vorliegende Beitrag auf die so genannten nachholende Anpassung ein, die in Betracht kommt, wenn frühere Anpassungen z. B. wegen der schlechten Wirtschaftslage des Betriebs ausgefallen sind.


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    Title :

    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2005


    Subtitle :

    Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2002/2005 bzw. ab Rentenbeginn


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 58 , 3 ; 162-166


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2012

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Birkel, Stefan | IuD Bahn | 2012


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2011

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Krazeisen, Katja | IuD Bahn | 2011


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2004

    Bode, Christoph / Grabner, Edwin R. / May, Gerhard H. | IuD Bahn | 2004


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2006

    Bode, Christoph / Obenberger, Thoma / Jäckel, Marku | IuD Bahn | 2006


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2008

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Karzeisen, Katje | IuD Bahn | 2008