Zahlt der Arbeitgeber eine Betriebsrente, so muss er deren Höhe alle drei Jahre überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dabei ist zunächst auf die Teuerungsrate abzustellen, die für den Zeitraum von Dezember 2001 bis 2004 in den alten Bundesländern 4,5 % und in den neuen 3,8 % betrug. Sofern der Anstieg des Nettolohns, den vergleichbare Arbeitnehmergruppen im jeweiligen Betrieb beziehen, geringer ausfällt, muss jedoch nur in dieser Höhe angepasst werden. Ergänzend geht der vorliegende Beitrag auf die so genannten nachholende Anpassung ein, die in Betracht kommt, wenn frühere Anpassungen z. B. wegen der schlechten Wirtschaftslage des Betriebs ausgefallen sind.
Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2005
Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2002/2005 bzw. ab Rentenbeginn
Der Betrieb ; 58 , 3 ; 162-166
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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