Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat in Deutschland eine lange Tradition und ist älter als die gesetzliche Rentenversicherung. 1974 wurde das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), kurz Betriebsrentengesetz, und eine Insolvenzsicherung eingeführt. Durch die geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Aktivitäten des Gesetzgebers wie z.B. das Altersvermögensgesetz (AVmG) von 2001 oder des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ist die Betriebsrente wieder sehr attraktiv geworden.


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    Title :

    Der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge


    Subtitle :

    Definition und Geltungsbereich


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 3 ; 135-139


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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