Der Bundesrat stimmte am 17.06.2005 dem zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zu. Nach § 3a des novellierten EnWG unterliegt damit auch der Fahrstrom der DB Energie GmbH der Regulierung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Das Netzwerk Privatbahnen begrüßte die Entscheidung; Energiekosten machen 20 % der Gesamt-Traktionskosten aus und das Gerichtsverfahren eines EVU wegen überhöhter Strompreise ist noch anhängig.


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    Title :

    Netzagentur reguliert Fahrstrom


    Published in:

    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German