Der Beitrag gibt einen Überblick über die sozialversicherungsrechtlichen Änderungen im Jahr 2006. Zu den Gerichtsentscheidungen, die sich jetzt auswirken werden, gehört der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen für verfassungsgemäß erklärt. Gesetzliche Neuerungen betreffen unter anderem die weitere Annäherung der Lebenspartnerschaft an die Ehe. Außerdem sind die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben worden, doch die Verdienstgrenze für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung liegt weiterhin bei 400 Euro monatlich. Die allgemeine Zuverdienstgrenze für Rentenbezieher wurde auf 350 Euro festgesetzt.
Beitrags- und versicherungsrechtliche Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2005/2006
Der Betrieb ; 58 , 50/Beilage Nr.6 ; 1-24
2005-01-01
24 pages
Article (Journal)
German
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