Das Handelsgesetzbuch gewährt Frachtführern und Spediteuren ein Pfandrecht an den von ihnen beförderten Gütern. Damit sollen ihre Forderungen aus dem jeweiligen Verkehrsvertrag (konnexe Forderungen) sowie unbestrittene Forderungen aus früheren Verträgen (inkonnexe Forderungen) gesichert werden. Insbesondere bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern stellt sich jedoch die Frage, ob dieses Pfandrecht auch dann entsteht, wenn die betreffenden Güter nicht dem jeweiligen Vertragspartner des Frachtführers oder Spediteurs gehören, sondern einem Dritten. Der vorliegende Beitrag schließt ein solches Pfandrecht jedenfalls für die Sicherung inkonnexer Forderungen aus.
Die Begründung gesetzlicher Pfandrechte an Dritteigentum im Speditions- und Frachtrecht
Transportrecht ; 28 , 3 ; 108-111
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Aufsätze - Die Begründung gesetzlicher Pfandrechte an Dritteigentum im Speditions- und Frachtrecht
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