Am 01.07.2006 tritt das überarbeitete Cotif 1999 in Kraft, mit dem der Einsatz von Güterwaggons erleichtert wird. Künftig gibt es nur noch "Halter" von Eisenbahngüterwagen und EVU, zwischen denen beim Einsatz von nicht eigenen Waggons ein Verwendungsvertrag abgeschlossen wird. UIP, UIC und ERFA haben zur Präzisierung der Vertragsbedingungen einen Allgemeinen Verwendungsvertrag (AVV) als multilaterales Vertragswerk erarbeitet, dem alle Bahnen und Wagenhalter beitreten können. Bis zur Arbeitsaufnahme des neuen AVV-Büros in Brüssel, dessen schlank gehaltene Vertragsadministration nur geringe Kosten verursachen wird, nimmt die UIC die Beitrittserklärungen entgegen.
Waggoneinsatz wird effektiver
Eisenbahnen: Cotif-Änderung bringt neuen Standard für die Verwendung von Güterwagen
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 60 , 59 ; 11
2006-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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