Der Regierungsentwurf für das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sieht vor, dass ab 2007 Handelsregister- und Börsenpflichtinformationen nicht mehr im Bundesanzeiger und in den Tageszeitungen bekannt gemacht werden müssen, sondern dass an die Stelle dieser Organe elektronisch geführte Register treten. Das EHUG soll eine EG-Richtlinie umsetzen, die allerdings die Aufrecherhaltung der bisherigen Publikationspflichten nicht ausschließt. Die Verfasser dieses Beitrags äußern unter anderem wegen technischer Probleme und der mangelnden Akzeptanz des Mediums Internet Bedenken gegen das neue Gesetz.
Digital gleich optional?!
Der Regierungsentwurf des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
Der Betrieb ; 59 , 14 ; 767-772
2006-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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