Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) räumt dem Betriebsrat in Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gleichberechtigte Mitbestimmungsrechte ein. Dies wird um so wichtiger, nachdem die neue "entbürokratisierte" Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) und wahrscheinlich auch die noch in Entstehung befindlichen Arbeitsstättenregeln des neuen Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) die konkrete Umsetzung in vielen Punkten offen lassen. Schutzanforderungen der alten Arbeitsstättenrichtlinien, die auf gesicherten sicherheits-, gesundheits- und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhten, können auf dem Weg der betrieblichen Mitbestimmung geltend gemacht werden.
Die neue Arbeitsstättenverordnung
Veränderte Anforderungen an die Betriebsräte
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 9 ; 528-532
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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